Datenschutzerklärung

Gültig ab: 27. August 2026 · Version 2.1 · Diese Hinweise müssen mit dem deployten System und den Auftragsverarbeiterverträgen synchron bleiben.

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher: Herbert Daniel Frede, InetConnector.com, Bismarckstraße 6, 97209 Veitshöchheim, Deutschland. E-Mail: privacy@inetconnector.com. Weitere Kontaktdaten stehen im Impressum. Dies ist die Datenschutz-Kontaktadresse und wird nicht als förmlich bestellter Datenschutzbeauftragter dargestellt, sofern eine solche Bestellung nicht gesondert veröffentlicht wird.

2. Vom aktuellen Codebestand tatsächlich genutzte Datenkategorien

Je nach Nutzung kann ComputeMesh Konto-/Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, API-/Konto-Identifikatoren und Zugangsdaten-Metadaten, AGB-/Datenschutz-Zustimmungsversion und Zeitstempel, IP-Adresse und Anfrage-/Sicherheitsmetadaten für Rate-Limiting und Missbrauchsprävention, Provider-Node-Identifikatoren, öffentliche kryptografische Identifikatoren, Hardware-Inventar, Runtime-/Benchmark-/Verfügbarkeitstelemetrie und Verifikationsevidenz, optionale Provider-Auszahlungswallet-Metadaten, Billing-, Stripe-Checkout/Connect-Identifikatoren, Webhook- und Settlement-Metadaten, Support-Kommunikation sowie Prompts/Nachrichten und generierte Antworten verarbeiten, soweit dies zur Durchführung der Inferenz erforderlich ist.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Daten werden verarbeitet, um Konten und den Dienst bereitzustellen/zu verwalten, Workloads zu routen und auszuführen, Provider-Ausführung zu verifizieren, Kunden zu messen/abzurechnen und Provider abzurechnen, Support zu leisten, Missbrauch/Betrug zu verhindern, das Netzwerk zu sichern, rechtliche/Buchhaltungspflichten zu erfüllen und Rechtsansprüche zu begründen oder zu verteidigen. Je nach Tätigkeit ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit Einwilligung tatsächlich erforderlich ist. Vertrags-/Datenschutzbestätigung bei Registrierung wird nicht genutzt, um Verarbeitung, die eine andere Rechtsgrundlage benötigt, in Einwilligung umzudeuten.

4. Rollen als Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter und Geschäftskundeninhalte

Für Konto-Verwaltung, Abrechnung, Sicherheit und Plattformbetriebsdaten kann der Betreiber als Verantwortlicher handeln. Soweit ComputeMesh Inferenzinhalte ausschließlich nach dokumentierten Weisungen eines Geschäftskunden verarbeitet, kann der Betreiber als Auftragsverarbeiter handeln; vor produktiver Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (DPA/AVV) erforderlich. Kunden bleiben für ihre eigene Rechtsgrundlage und Transparenzpflichten verantwortlich. Unterauftragsverarbeiter müssen für Auftragsverarbeitertätigkeiten vertragsgemäß nach Art. 28 DSGVO gebunden werden.

5. KI-Prompts und Ausgaben

ComputeMesh ist darauf ausgelegt, dauerhafte Speicherung von Prompt-/Output-Inhalten im Inferenzpfad zu minimieren, verspricht aber keinen absoluten "Zero Log"-Zustand. Vollständige Prompts/Nachrichten können an die konfigurierte Inferenz-Runtime und an verteilte Compute-Ressourcen übertragen werden, die zur Ausführung der Anfrage erforderlich sind. Metadaten, Evidenz sowie Fehler-/Sicherheitsdaten können aufbewahrt werden. Inhalte werden nicht als für Modelltraining verwendet dargestellt, sofern dies nicht gesondert offengelegt ist. Übermittle keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Berufsgeheimnisse, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen hochvertraulichen Daten, sofern Deployment, AVV, Zugriffskontrollen und Rechtsgrundlage nicht geeignet sind.

6. Verteilte Provider und Empfänger

Soweit erforderlich, können Daten durch Hosting-/Infrastrukturprovider, Zahlungsdienstleister, Support-/Kommunikationsdienstleister, professionelle Berater und gesetzlich zuständige Behörden verarbeitet werden. Verteilte Compute-Provider können technisch Workload-Daten verarbeiten, die für zugewiesene Jobs erforderlich sind. Provider-Zugriff soll durch Identitäts-, Control-Plane- und Evidenzmechanismen beschränkt werden, aber kein verteiltes System eliminiert jedes Vertraulichkeits- oder Sicherheitsrisiko. Geschäftskunden müssen ein für ihren Anwendungsfall geeignetes Deployment und eine passende Provider-/Datenresidenz-Richtlinie wählen.

7. Zahlungen und Stripe

Kundenzahlungen können, soweit konfiguriert, über Stripe Checkout und Provider-Onboarding/-Auszahlungen über Stripe Connect verarbeitet werden. ComputeMesh speichert oder gleicht Identifikatoren und Metadaten wie Checkout-/Session-, Customer-, Payment-Intent-, Connected-Account-, Webhook-Event-, Transfer- und Settlement-Datensätze ab. Gehostete Zahlungsoberflächen sollen verhindern, dass ComputeMesh rohe Kartendaten erhält. Stripe kann Zahlungs-, KYC-, Sanktions- und Betrugspräventionsdaten gemäß seinen jeweiligen Rollen und Datenschutzhinweisen verarbeiten. Abrechnungs-/Buchhaltungsdaten werden aufbewahrt, soweit Steuer-, Handels- oder Buchhaltungsrecht dies verlangt.

8. Provider-Identität, Telemetrie und Auszahlungsdaten

Für Hardware-Provider kann ComputeMesh Node-Identität, öffentliche Schlüssel, IP-/Netzwerkmetadaten, Hardwareeigenschaften, Runtime-Build-Informationen, Benchmarks, Verfügbarkeits-/Heartbeat-Telemetrie, zugewiesene Jobs und Verifikationsevidenz, Einnahmen, Settlement-Status und Auszahlungsziel-Metadaten verarbeiten. Private Provider-Schlüssel sollen auf dem Provider-Gerät verbleiben. Provider sind für den Schutz ihrer Schlüssel verantwortlich.

9. Browser-Speicher, Cookies und TDDDG

Der aktuelle Portal-Client speichert die ausgewählte Spracheinstellung im Browser localStorage unter cm_portal_lang. Diese Einstellung wird verwendet, um das ausdrücklich gewünschte Sprachverhalten bereitzustellen, und wird als technisch notwendige Funktion behandelt. Das aktuell geprüfte Portal benötigt für den Kernbetrieb keine Werbe- oder Verhaltens-Tracking-Cookies. Nicht notwendige Analytics, Werbepixel, Fingerprinting oder vergleichbarer Zugriff auf Endgeräteinformationen dürfen nicht ohne rechtlich gültigen Einwilligungsmechanismus und aktualisierte Hinweise aktiviert werden, soweit § 25 TDDDG oder DSGVO eine Einwilligung verlangen.

10. Server-/Sicherheitslogs und IP-Adressen

IP-Adressen und Anfrage-/Sicherheitsinformationen können für Rate-Limiting, Sicherheit, Fehlerbehebung, Missbrauchs-/Betrugsprävention und Rechtsverteidigung verarbeitet werden. Application-Level-Logging kann je nach deploytem Reverse Proxy, Hosting-Umgebung und Security-Tooling abweichen. Es wird nicht pauschal zugesagt, dass jede Infrastrukturkomponente logfrei ist. Produktionsbetreiber müssen tatsächliche Logquellen dokumentieren und verhältnismäßige Aufbewahrung konfigurieren.

11. Aufbewahrung und Löschung

Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, und danach nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Rechtsanspruchserfordernisse gelten. Konto- und AGB-Zustimmungsnachweise können für die Vertragsbeziehung und anwendbare Verjährungsfristen aufbewahrt werden; Abrechnungs-/Buchhaltungs- und Zahlungsdaten für gesetzliche handels-/steuerrechtliche Fristen; Sicherheits-/Rate-Limit-Daten für einen verhältnismäßigen Betriebs-/Sicherheitszeitraum; Provider-Telemetrie/Evidenz für Verifikation, Betrugsbearbeitung und Settlement; Support-/Rechtsunterlagen soweit erforderlich. Produktionsdeployments müssen einen dokumentierten Aufbewahrungsplan und Löschprozess pflegen; Rechtliches Holds übersteuern Routinelöschung nur soweit erforderlich.

12. Internationale Übermittlungen

Einige Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter können Daten außerhalb des EWR verarbeiten. Soweit Kapitel V DSGVO gilt, müssen Übermittlungen auf einem gültigen Angemessenheitsbeschluss, genehmigten Standardvertragsklauseln oder einem anderen rechtmäßigen Mechanismus beruhen, ergänzt durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, soweit erforderlich. Die tatsächliche Produktionsliste der Unterauftragsverarbeiter und der Übermittlungsmechanismus müssen gepflegt und rechtlich erforderlich bereitgestellt werden.

13. Sicherheitsmaßnahmen

ComputeMesh nutzt oder ist darauf ausgelegt, risikogerechte Maßnahmen einzusetzen, darunter authentifizierter Transport, Zugriffskontrolle, kryptografische Identitäten, Verschlüsselung ausgewählter sensibler Metadaten, Schlüsselisolierung, Rate Limiting, Netzwerkbeschränkungen, Audit-/Evidenzaufzeichnungen, Backup-/Recovery-Kontrollen und Sicherheitstests. Kein Internet- oder Distributed-Compute-System ist vollständig sicher. Betreiber und Auftragsverarbeiter müssen technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO pflegen, prüfen und testen.

14. Betroffenenrechte

Vorbehaltlich gesetzlicher Voraussetzungen können Personen Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) und Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3) haben. Anfragen können an privacy@inetconnector.com gesendet werden. Eine Identitätsprüfung kann, soweit erforderlich, verlangt werden. Außerdem besteht das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen.

15. Automatisierte Entscheidungsfindung

Inferenz erzeugt automatisierte KI-Ausgaben. Der Betreiber beabsichtigt nicht, in der eigenen Kontoverwaltung ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO zu treffen, sofern dies nicht gesondert offengelegt und rechtmäßig implementiert wird. Kunden, die ComputeMesh-Ausgaben in eigenen Entscheidungssystemen nutzen, müssen ihre eigenen DSGVO- und AI-Act-Pflichten prüfen.

16. Rechenschaftspflicht und Dokumentation

Vor kommerzieller produktiver Verarbeitung personenbezogener Daten muss der Betreiber Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeiter-/Unterauftragsverarbeiterregister, AVVs, Übermittlungsschutzmaßnahmen, Aufbewahrungsplan, Incident-/Breach-Prozesse und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen mit dem deployten System abgleichen und pflegen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist durchzuführen, soweit Art. 35 DSGVO sie verlangt, weil die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen zur Folge hat.

17. Änderungen

Diese Hinweise können aktualisiert werden, wenn sich Verarbeitung, Recht, Provider oder Architektur ändern. Wesentliche Änderungen werden angemessen veröffentlicht. Deployter Code/Konfiguration, Verarbeitungsdokumentation, Verträge und diese Hinweise müssen nach wesentlichen Änderungen gemeinsam geprüft werden.